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Diese Seite wurde zuletzt bearbeitet am
30 Juli, 2010
 

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AGB

Honeywell shop für Honeywell Luftbefeuchter, Luftreiniger, Honeywell Luftentfeuchter, Klimaanlagen, Heizgeraete, Ventilatoren und Honeywell Dunstabzugshauben in Filderstadt, Großraumluftbefeuchter
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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB), Widerrufsrecht und Hinweis gemäß Batterie-Verordnung:

Widerrufsrecht
Stand: 11.06.2010
Widerrufsbelehrung

Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht

Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, e-Mail) oder - wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird - durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Art. 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 und 2 EGBGB sowie unserer Pflichten gemäß § 312 e Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Art. 246 § 3 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache. Der Widerruf ist zu richten an:

KlimaLex
Herrn Loucas Eftaxias
Uhlbergstraße 21
70794 Filderstadt
Fax: 01805 005 989*
*0,14 Euro pro Minute aus dem Festnetz; maximal 0,42 Euro pro Minute aus den Mobilfunknetzen

Widerrufsfolgen
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung - wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre - zurückzuführen ist. Im übrigen können Sie die Pflicht zum Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung vermeiden, in dem Sie die Sache nicht wie Ihr Eigentum in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt. Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Gefahr zurückzusenden. Sie haben die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40,00 EUR nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Anderenfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung oder der Sache, für uns mit deren Empfang.
Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Fernabsatzverträgen zur Lieferung von Audio- oder Videoaufzeichnungen oder von Software, sofern die gelieferten Datenträger vom Verbraucher entsiegelt worden sind.
Ende der Widerrufsbelehrung


ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)

Stand: 11.06.2010

1. Vertragsinhalt

1.1.
Diese Allgemeine Geschäftsbedingungen regeln den Geschäftsverkehr der
Firma KlimaLex, NaturLex, LexPC und Lex Computersysteme,
Uhlbergstraße 21, 70794 Filderstadt
Tel.: 01805 007 447 (0,14 Euro pro Minute aus dem Festnetz; maximal 0,42 Euro pro Minute aus den Mobilfunknetzen)
Telefax: 01805 005 989 (0,14 Euro pro Minute aus dem Festnetz; maximal 0,42 Euro pro Minute aus den Mobilfunknetzen)
Inhaber Herr Loucas Eftaxias
E-Mailadresse bitte von Hand abschreiben!
Ust.-IdNr.: DE176060531
(nachstehend: KlimaLex genannt)
und dem Kunden

1.2.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich und in der jeweils gültigen Fassung für alle Verträge, Lieferungen und sonstige Leistungen von KlimaLex. Von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichenden Vorschriften und/oder Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden widerspricht KlimaLex ausdrücklich. Von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Vereinbarungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung von KlimaLex.

1.3.
Kleinere Abweichungen und technische Änderungen gegenüber den Abbildungen oder Beschreibungen durch KlimaLex sind möglich. Die zu dem Angebot gehörenden Unterlagen wie Handbücher, Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts- und Maßangaben sind nicht verbindlich. Diese Angaben stellen, vorbehaltlich einer ausdrücklichen Vereinbarung, keine zugesicherte Eigenschaft dar.

2. Preise und Zahlungsbedingungen

2.1.
Die Preise gelten mangels besonderer Vereinbarung ab dem Lager Filderstadt und enthalten die gesetzliche Umsatzsteuer. Hinzu kommen Kosten der Verpackung und Versendung, die der Kunde trägt.

2.2.
Bei einer Erhöhung der Herstellerpreise ist KlimaLex berechtigt, eine der Erhöhung der Herstellerpreise entsprechende Erhöhung vereinbarter Preise bei Aufträgen mit einer drei Monate übersteigenden Lieferfrist vorzunehmen.

2.3.
Mangels besonderer Vereinbarung hat die Zahlung unverzüglich und ohne Abzug an KlimaLex zu erfolgen. Unbeschadet dessen ist KlimaLex berechtigt, ohne Angabe von Gründen eine Lieferung von einer Bezahlung Zug um Zug gegen Zahlung des Kaufpreises abhängig zu machen.

2.4.
Zahlungsanweisungen, Schecks und Wechsel werden nur nach besonderer schriftlicher Vereinbarungen und nur zahlungshalber angenommen, unter Berechnung aller Einziehungs- und Diskontspesen.

2.5.
Gerät der Besteller mit einer Zahlung in Verzug, ist KlimaLex berechtigt, unbeschadet anderer Rechte, sämtliche Lieferungen oder Leistungen zurückzuhalten und Verzugszinsen in Höhe von 8% über dem jeweiligen Basiszinssatz zu verlangen.

2.6.
Ein Zurückbehaltungsrecht von Zahlungen und/oder die Aufrechnung wegen von KlimaLex bestrittener Gegenansprüche des Kunden besteht nicht.

2.7.
Für den Fall der Zahlung per Nachnahme ist KlimaLex berechtigt, pauschale Kosten in Höhe von*€ 25,00 zu berechnen, wenn die Lieferung an den Kunden durch sein Verschulden nicht zugestellt werden kann oder wenn der Kunde die Annahme verweigert. Dem Kunden bleibt vorbehalten, einen niedrigeren Schaden von KlimaLex nachzuweisen.

3. Lieferung und Gefahrübergang

3.1.
Wird eine Lieferfrist vereinbart, beginnt diese mit der Absendung der Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor der Beibringung der vom Kunden zu beschaffenden Unterlagen, Genehmigungen und Freigaben. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der Liefergegenstand das Lager von KlimaLex verlassen hat oder die Versandbereitschaft durch KlimaLex mitgeteilt wurde. Ist die Nichteinhaltung einer vereinbarten Liefer- oder Leistungsfrist auf höhere Gewalt, Arbeitskampf, unvorhersehbare Hindernisse oder sonstige, von KlimaLex nicht zu vertretende Umstände zurückzuführen, wird die Liefer- und Leistungsfrist bis zur Beseitigung des Hindernisses verlängert.

3.2.
KlimaLex bleibt vorbehalten, Teillieferungen an den Kunden vorzunehmen, soweit dies für eine zügige Abwicklung angemessen erscheint.

3.3.
KlimaLex steht es ohne ausdrückliche Weisung des Käufers frei, die Versandart, die mit dem Versand beauftragte Firma und den Versandweg nach billigem Ermessen zu bestimmen.

3.4.
Bei Verbrauchern trägt der Verkäufer das Risiko von Beschädigungen auf dem Transportweg. Das selbe gilt für die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Ware. Bei Unternehmen geht diese Gefahr bereits mit der Auslieferung der Ware an den Spediteur oder sonstigen zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt auf den Kunden über.

3.5.
Ware, die sich im Lager von KlimaLex befindet, wird innerhalb von fünf Werktagen nach Eingang der Bestellung versendet. Der Hinweis in der Artikelbezeichnung stellt keine Aussage über den Lagerbestand dar.
Bei Nichteinhaltung der Lieferfrist aus anderen als den vorstehend genannten Gründen ist der Kunde berechtigt, schriftlich eine angemessene Nachfrist mit Ablehnungsandrohung zu setzen und nach deren erfolglosem Ablauf vom Vertrag zurückzutreten. Beruht die Unmöglichkeit der Lieferung auf dem Unvermögen des Herstellers oder des Zulieferers, kann sowohl KlimaLex als auch der Kunde vom Vertrag zurücktreten, wenn der vereinbarte Liefertermin um mehr als zwei Monate überschritten wird.

3.6.
Gegenüber Kunden, die nicht Verbraucher im Sinne des § 312e Abs. 2 Satz 2 BGB sind, ist § 312e Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 und Satz 2 BGB ausgeschlossen.

3.7.
Bei erkennbaren und offensichtlichen Transportschäden ist der Kunde berechtigt und verpflichtet, die Annahme zu verweigern. Der Kunde hat die Transportschäden unverzüglich KlimaLex und dem Spediteur anzuzeigen. Nicht erkennbare und offensichtliche Transportschäden sind binnen einer Frist von fünf Werktagen nach Annahme an KlimaLex und an den Spediteur in schriftlicher Form zu melden.

4. Gewährleistung

4.1.
KlimaLex gewährleistet nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen, dass die gelieferten Materialien frei von Material- und Fabrikationsmängeln sind. Dies gilt nicht für Mängel, die auf natürliche Abnutzung, unsachgemäße Installation, Benutzung oder Bedienung oder auf von KlimaLex nicht ausdrücklich autorisierten Nachbesserungsarbeiten, Wartungstätigkeiten oder Änderungen zurückgehen.

4.2.
Ist der Kunde Verbraucher im Sinne des § 13 BGB, beträgt die Gewährleistungsfrist zwei Jahre ab Übergabe der Ware. Die Gewährleistungsfrist verkürzt sich beim Kauf von Gebrauchtgeräten, Ausstellungsstücken und Waren zweiter Wahl auf ein Jahr ab Übergabe der Ware.

4.3.
Ist der Kunde Unternehmer, beträgt die Gewährleistungsfrist ein Jahr ab Übergabe der Ware. Für Gebrauchtgeräte, Ausstellungsstücke und Waren zweiter Wahl übernimmt KlimaLex keine Gewährleistung. Ein Unternehmer hat die Ware unverzüglich nach der Ablieferung zu untersuchen und, wenn sie einen Mangel zeigt, dem Verkäufer unverzüglich Anzeige zu machen. Unterlässt er diese Anzeige, so gilt die Ware als genehmigt. Verdeckte Mängel hat er dem Verkäufer innerhalb einer Frist von einer Woche ab Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Den Unternehmer trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.

4.4.
Bei Fehlschlagen der Nachbesserung oder der Ersatzlieferung ist der Kunde berechtigt, Herabsetzung der Vergütung zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten. Eine Nachbesserung gilt nach dem erfolglosen zweiten Versuch als fehlgeschlagen, wenn sich nicht insbesondere aus der Art der Sache oder des Mangels oder den sonstigen Umständen etwas anderes ergibt.

4.5.
Im Rahmen der Gewährleistung übernimmt KlimaLex die Transportkosten für die Rücksendung des Kaufgegenstandes nur innerhalb des Gebiets der Bundesrepublik Deutschland.

4.6.
Die Haftung für vertragliche Pflichtverletzungen sowie aus Delikt ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt nicht bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit des Käufers, Ansprüchen wegen der Verletzung von Kardinalpflichten und Ersatz von Verzugsschäden. Insoweit haftet der Verkäufer für jeden Grad des Verschuldens.
Soweit eine Haftung für Schäden, die nicht auf der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit des Käufers beruhen, für leichte Fahrlässigkeit nicht ausgeschlossen ist, verjähren derartige Ansprüche innerhalb eines Jahres beginnend mit der Entstehung des Anspruchs.
Soweit die Schadensersatzhaftung von KlimaLex ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung von Angestellten, Arbeitnehmern, Mitarbeitern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen.

4.7.
KlimaLex übernimmt keine Gewähr für Mängel und Schäden, die zurückzuführen sind auf unsachgemäße Verwendung, Nichtbeachtung von Anwendungshinweisen oder vorsätzlich oder fahrlässig begangener Falschbehandlung, beispielsweise durch Betrieb mit nicht geeigneter Stromart oder Stromspannung, Anschluss an ungeeignete Stromquellen, Mängel und Schäden auf Grund von Brand, Blitzschlag, netzbedingten Überspannungen, Explosionen, Feuchtigkeit oder Software, die nicht im Lieferumfang enthalten ist, es sei denn, im Fall der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit beruht der Schaden auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung von KlimaLex oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter oder Erfüllungsgehilfen von KlimaLex.

4.8.
Wird vom Hersteller für den Liefergegenstand eine freiwillige Garantie gegenüber dem Kunden gewährt, richten sich Art und Umfang der Garantieleistung ausschließlich nach dem Inhalt der Herstellergarantie. Aus dieser Herstellergarantie kann ausschließlich der Hersteller, nicht auch KlimaLex, in Anspruch genommen werden.

4.9.
Die Abtretung von Gewährleistungsansprüchen durch den Kunden an Dritte ist ausgeschlossen.

5. Sonstige Schadensersatzansprüche

5.1.
Für die Wiederbeschaffung von Daten haftet KlimaLex nur, wenn der Kunde sichergestellt hat, dass die Daten im Sinne ordnungsgemäßer Datenverarbeitung aus Datenbeständen, die in maschinenlesbarer Form bereitgehalten werden, mit vertretbarem Aufwand reproduzierbar sind.

5.2.
Für Datenverlust haftet KlimaLex nicht, es sei denn, dieser beruht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von KlimaLex. Bei der Einsendung mangelhafter Ware hat der Kunde auf eigene Kosten und auf eigenes Risiko eine Datensicherung vorzunehmen.

6. Software

Im Falle der Lieferung von Software gelten ergänzende nachfolgende Bestimmungen:

6.1.
KlimaLex und der Kunde sind sich darüber einig, dass es nicht möglich ist, EDV-Programme so zu entwickeln, dass sie für alle Anwendungsbedingungen fehlerfrei anwendbar sind.
KlimaLex sichert weder bestimmte Eigenschaften der Standardsoftware noch ihre Tauglichkeit für Kundenzwecke oder -bedürfnisse zu. Der Kunde trägt die alleinige Verantwortung für die Auswahl der Software im Hinblick auf die Hardwarekompatibilität und auch auf die vom Kunden gewünschte Spezifikation.

6.2.
Bei von KlimaLex erstellter Software wird gewährleistet, dass die erbrachten Programmierungsleistungen den mit dem Kunden schriftlich vereinbarten Anforderungen an die Programme entsprechen. Dies gilt nicht, wenn ein Mangel der erstellen Software auf die im Pflichtenheft enthaltene oder anderweitig vereinbarte Leistungsbeschreibung oder auf die Anforderungen des Bestellers zur Ausführung der vertraglichen Leistungen zurückzuführen ist.

6.3.
KlimaLex liefert dem Besteller die vereinbarte Anzahl von Kopien der Softwareprogramme in je einem Exemplar in maschinenlesbarer Form. Vertragsgegenständlich ist die Lieferung lediglich des Objekts-, nicht jedoch des Quellenprogramms. KlimaLex liefert die zu den Softwareprogrammen zugehörige Anwendungsdokumentation. Der Kunde hat keinen Anspruch auf die Lieferung verbesserter Versionen oder Programme.
Die Programme bleiben auch nach Lieferung Eigentum des Herstellers, der Kunde erhält lediglich ein Nutzungsrecht als Unterlizenz.
Der Kunde ist zur Nutzung eines ihm überlassenen Softwareprogrammes ausschließlich auf einem Computersystem berechtigt. Vernetzte Computersysteme gelten nicht als ein System. Entsprechendes gilt für die Anwendungsdokumentation, wenn diese auf maschinenlesbaren Trägern überlassen wird.

6.4.
Die Nutzung des Softwareprogramms und der Datenbestände auf einem anderen als dem einen Computersystem sowie die Überlassung an Dritte erfordern die schriftliche Zustimmung von KlimaLex. In gedruckter oder nicht maschinenlesbarer Form vorliegendes Material, insbesondere die Anwendungsdokumentation, darf nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Lizenzgebers vervielfältigt werden.

6.5.
Eine vollständige oder teilweise Rückübersetzung des Softwareprogramms in die Form eines Quellenprogramms ist dem Kunden untersagt. Der Kunde ist zu einer Änderung und/oder Bearbeitung des ihm überlassenen Softwareprogramms sowie zu einer Verbindung dieses Programms mit anderen Programmen nicht berechtigt. Das Kopieren von überlassenen Programmen in maschinenlesbarer oder ausgedruckter Form ist lediglich zum Zwecke der Anfertigung einer Sicherungs- oder Back-up-Kopie für eigene Zwecke des Kunden zulässig. Eine Weitergabe an Dritte darf nicht erfolgen. Dritte sind in diesem Falle auch Zweigniederlassungen oder Tochtergesellschaften des Kunden. Auf vertragsgemäß angefertigte Kopien ist der Urheberrechtsnachweis anzubringen, der in der dem Besteller überlassenen Programmkopie enthalten ist.
Zulässigerweise angefertigte Kopien der überlassenen Softwareprogramme dürfen vom Kunden nur dann verwendet werden, wenn die überlassene Originalkopie in Folge Beschädigung oder Zerstörung nicht mehr verwendbar ist. Ausgeschlossen ist die Reproduktion ganz oder auszugsweise oder zum Zweck der gleichzeitigen Verwendung innerhalb des Betriebs des Bestellers auf mehreren Computersystemen, auch wenn diese miteinander vernetzt sind.

6.6.
Der Kunde ist nur zu einer Weiterveräußerung des Softwareprogramms berechtigt, wenn er das Programm oder den Programmträger ausdrücklich zu diesem Zweck erworben hat. In diesem Fall erlangt der Kunde ein einfaches Nutzungsrecht als Unterlizenz entsprechend diesen Bedingungen direkt von KlimaLex oder entsprechend den Bedingungen des Herstellers eine direkte Lizenz von diesem. Der Kunde ist nicht berechtigt, das Programm ganz oder auszugsweise zu kopieren, auch nicht zum Zwecke der Datensicherung. Er darf das Programm an Dritte nur dann übergeben, wenn sich diese zur Einhaltung der vorliegenden allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen sowohl direkt gegenüber dem Kunden als auch gegenüber KlimaLex durch Übersendung einer gekennzeichneten Kopie dieser Bedingungen verpflichtet haben. Im Falle der unbefugten Weiterveräußerung erlischt jegliches Nutzungsrecht am Softwareprogramm.

6.7.
Nach Beendigung des Nutzungsrechts am Softwareprogramm, wird der Kunde die Nutzung des Softwareprogramms unverzüglich einstellen und nach Wahl von KlimaLex die Softwareprogramme und alle Kopien davon, einschließlich der Anwendungsdokumentation, vernichten und KlimaLex eine schriftliche Bestätigung über die erfolgte Vernichtung zur Verfügung stellen.

7. Schutzrechte

Sollte der Kunde wegen unmittelbarer Verletzung deutscher Schutzrechte durch von KlimaLex gelieferte Ware einschließlich Softwareprogrammen in Anspruch genommen werden, so haftet KlimaLex ihm gegenüber für die gegen ihn erkannten oder vergleichsweise festgelegten Schadensersatzansprüche sowie Gerichts- und Anwaltskosten nur dann, wenn der Kunde KlimaLex unverzüglich und laufend über alle eine derartige Inanspruchnahme betreffenden Angelegenheiten schriftlich informiert und insbesondere die erforderlichen Informationen und Unterlagen rechtzeitig zur Verfügung gestellt hat. Der Kunde bevollmächtigt hierfür einen von KlimaLex genannten Rechtsanwalt zur Führung etwaiger Streitigkeiten. Hinsichtlich der gesamten Inanspruchnahme ist KlimaLex im Verhältnis zum Kunden verfügungsberechtigt und -befugt.

7.2.
Die Haftung entfällt, wenn sich die Verletzung aus einer Befolgung der Spezifikation des Kunden ergibt, wenn sich die Verletzung durch Änderung von Vertragsgegenständen, durch Kombination von Vertragsgegenständen mit Zusätzen oder durch Verwendung von Vertragsgegenständen selbst keine Verletzung darstellen oder für Verletzungshandlungen, die sich ergeben, nachdem der Kunde verwarnt und/oder abgemahnt worden ist oder Kenntnis von einer möglichen Verletzung erhalten hat, es sei denn, KlimaLex hat vorher schriftlich weiteren Verletzungen zugestimmt.

7.3.
Für den Fall, dass rechtskräftig festgestellt wird, dass eine weitere Benutzung der Vertragsgegenstände deutsche Schutzrechte Dritter verletzt oder nach der Ansicht von KlimaLex die Gefahr einer entsprechenden gerichtlichen Inanspruchnahme besteht, kann KlimaLex, soweit nicht die Haftung nach Ziffer 7.2. entfällt, auf eigene Kosten und nach eigener Wahl entweder dem Kunden das Recht verschaffen, die Vertragsgegenstände weiter zu benutzen oder diese auszutauschen oder so abzuändern, dass eine Verletzung nicht mehr vorliegt oder den Kunden unter Berücksichtigung der bei KlimaLex üblichen Ausschreibungen erstatten.

8. Eigentumsvorbehalt

8.1.
Die gelieferte Ware bleibt bis zur Erfüllung aller Forderungen, die KlimaLex gegen den Kunden jetzt oder künftig zustehen oder zustehen werden, gleich aus welchem Rechtsgrund, Eigentum von KlimaLex. Der Eigentumsvorbehalt bleibt auch dann bestehen, wenn einzelne Forderungen von KlimaLex in eine laufende Rechnung aufgenommen werden (Kontokorrentverhältnis) und der Saldo gezogen und anerkannt wird.
Der Kunde ist berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware in ordnungsgemäßem Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern, solange er nicht in Verzug ist. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig.
Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund bezüglich des Vorbehaltseigentums stehende Forderungen tritt der Kunde bereits jetzt sicherungshalber anteilsmäßig in Höhe der offenen Forderungen von KlimaLex an KlimaLex ab. KlimaLex ermächtigt den Kunden widerruflich, die an KlimaLex abgetretenen Forderungen für Rechnung von KlimaLex im eigenen Namen einzuziehen. Auf Forderung von KlimaLex hin, wird der Kunde die Abtretung offenlegen und die erforderlichen Auskünfte und Unterlagen erteilen.

8.2.
Verarbeitung und Umbildung des Vorbehaltseigentums erfolgen stets für KlimaLex. Erlischt das Eigentum von KlimaLex durch Verbindung, so wird bereits jetzt vereinbart, dass das (Mit-)Eigentum von KlimaLex an der einheitlichen Sache wertanteilsmäßig (Rechnungswert) auf KlimaLex übergeht. Der Kunde verwahrt das (Mit-)Eigentum von KlimaLex unentgeltlich und mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns.

8.3.
Bei Zugriffen Dritter auf die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware wird der Kunde auf das Eigentum von KlimaLex hinweisen und KlimaLex unverzüglich benachrichtigen. Die Kosten hierfür sowie einen eventuell entstehenden Schaden trägt der Kunde. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden - insbesondere bei Zahlungsverzug - ist KlimaLex berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware auf Kosten des Kunden zurückzunehmen oder gegebenenfalls Abtretung der Herausgabeansprüche des Kunden gegen Dritte zu verlangen. In der Rücknahme sowie in der Pfändung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Ware durch KlimaLex ist kein Rücktritt vom Vertrag zu sehen. Übersteigt der Wert der KlimaLex gegebenen Sicherheit die Forderung von KlimaLex gegen den Kunden insgesamt um mehr als 20%, darf KlimaLex auf Verlangen des Kunden nach eigener Wahl insoweit Sicherheiten freigeben.

9. Datenspeicherung/Datenschutz

Der Kunde willigt darin ein, dass gemäß § 28 Bundesdatenschutzgesetz die im Rahmen der Geschäftsabwicklung notwendigen Daten mittels einer EDV-Anlage gemäß § 33 Bundesdatenschutzgesetz verarbeitet und gespeichert werden. Sämtliche vom Kunden erhobenen persönlichen Daten werden vertraulich behandelt. Ausschließlich im Rahmen der Bestellabwicklung (Zahlung, Versand) werden die notwendigen Daten auch gegenüber Dritten verwendet. Hierzu ist KlimaLex berechtigt. Der Kunde kann jederzeit unentgeltlich Auskunft über die über ihn gespeicherten Daten erhalten. Hierzu hat er eine E-Mail an die im Impressum der Hompage www.lexpc.de hinterlegte Adresse zu senden. Aus Datenschutzgründen kann die Beantwortung der E-Mail nur an die bei KlimaLex hinterlegte E-Mail-Adresse erfolgen.

10. Widerrufsrecht und Rücksendepflicht

10.1.
Hinsichtlich des des dem Verbraucher zustehenden Widerrufsrechts verweisen wir auf die gesonderte Widerrufsbelehrung.

10.2.
Der Rücktransport hat in der Originalverpackung zu erfolgen. Sollte dies nicht möglich sein, hat der Kunde für eine Verpackung zu sorgen, welche eine Beschädigung der Ware ausschließt. Die Ware ist insofern gegen Verlust und Beschädigung zu sichern.

10.3.
Bei Luftbefeuchtern und Luftentfeuchtern beschränkt sich die Überprüfung auf das Auspacken des Geräts. Mit dem Einfüllen von Flüssigkeiten, wie beispielsweise Wasser in das jeweilige Gerät, ist KlimaLex berechtigt, eine Wertminderung in Höhe des Aufwandes zur Reinigung und Desinfektion des Gerätes durchzuführen sowie die Hygieneartikel (Entkalkungspatrone und benutzte Filter) auszutauschen und in Rechnung zu stellen.
KlimaLex behält sich einen Abzug vor, wenn die Verpackung beschädigt wurde oder ähnliche Abnutzungen vorliegen.

10.4.
Das Rückgaberecht des Kunden ist nach § 312d Abs. 4 Nr. 2 BGB ausgeschlossen, wenn die gelieferte Software, Audio- oder Videoaufzeichnungen entsiegelt wurden.

10.5.
Wurde die Ware wie von einem Eigentümer in Betrieb genommen, muss der Kunde die Nutzung angemessen vergüten, bzw. die Wertminderung ersetzen. Die Vergütung richtet sich nach Art des Artikels und wird im Einzelfall festgesetzt. Eine Wertminderung tritt nicht ein, wenn die Ware nur in Augenschein genommen wurde.
Eine Wertminderung ist vom Kunden zu erstatten, wenn Gebrauchsspuren erkennbar sind, bzw. ein Verschlechterung des Kaufgegenstandes eingetreten ist.
Liegt ein berechtigter Widerruf vom Vertrag vor, zahlt KlimaLex bereits geleistete Zahlungen für die Ware innerhalb von 30 Tagen nach Rücksendung zurück.

10.6. Das Widerrufsrecht besteht ferner nicht bei Verträgen zur Lieferung von Waren, die nach Spezifikation des Kunden angefertigt wurden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Kunden zugeschnitten sind oder die auf Grund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind, ferner bei unversiegelter Software.

10.7. Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und gegebenenfalls gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben.
Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Gefahr zurückzusenden. Der Kunde hat die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurücksendenden Sache einen Betrag von 40,00 EUR nicht übersteigt oder wenn der Kunde bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht hat. Anderenfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei.

11. Sonstiges

11.1.
Der Kunde beschafft auf eigene Kosten sämtliche Lizenz-, Ex- und Import-Papiere, die zum Kauf und Wiederverkauf der Produkte erforderlich sind.

11.2.
Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist der Sitz von KlimaLex.

11.3.
Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder bei öffentlich-rechtlichem Sondervermögen ist der Gerichtsstand der Sitz von KlimaLex.

11.4.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland auch im grenzüberschreitenden Verkehr. Die Geltung des einheitlichen internationalen Kaufrechts und UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.

11.5.
Vertrags-, Bestell- und Geschäftssprache sind deutsch. Missverständnisse durch Übersetzungen aus anderen Sprachen gehen zu Lasten des Kunden.


Batteriegesetz Hinweis gemäß Batterie-Verordnung:
Im Lieferumfang vieler Geräte befinden sich Batterien, die z.B. zum Betrieb von Fernbedienungen dienen. Auch in den Geräten selbst können Batterien oder Akkus fest eingebaut sein. Im Zusammenhang mit dem Vertrieb dieser Batterien oder Akkus ist KlimaLex als Händler gemäß Batterieverordnung verpflichtet, unsere Kunden auf Folgendes hinzuweisen:

Bitte entsorgen Sie Altbatterien, wie vom Gesetzgeber vorgeschrieben - die Entsorgung im Hausmüll ist laut Batterieverordnung ausdrücklich verboten -, an einer kommunalen Sammelstelle oder geben Sie sie im Handel vor Ort kostenlos ab. Von uns erhaltene Batterien können Sie nach Gebrauch bei uns unter der im Impressum stehenden Adresse unentgeltlich zurückgeben oder ausreichend frankiert per Post an uns zurücksenden. Bitte legen Sie Ihrer Rücksendung, eine Rechnungskopie von uns bei.

Nach Artikel 1, §18 und Artikel 2 des Gesetzes zur Neuregelung der abfallrechtlichen Produktverantwortung für Batterien und Akkumulatoren vom 25. Juni 2009

Lieber Kunde,
schön, dass Sie sich für unser Produkt entschieden haben.
Viele unserer Geräte enthalten Batterien oder Akkumulatoren. wie z.B
Alkali-Mangan-Batterien ,Zink-Kohle-Batterien, Zink-Luft-Batterien, einmal entladbare Lithium-Batterie oder eine Silberoxid-Batterie
Diese fünf Systeme bitte nicht wiederaufladen.

Nickel-Cadmium-Batterien, Nickel-Metallhydrid-Batterien, wiederaufladbare Lithium-Batterien und Blei-Batterien.
Diese vier Systeme sind wieder aufladbar.
Sind die Batterien „leer“ oder lassen sich die Akkus nicht mehr aufladen, dürfen Sie nicht in den Hausmüll. Altbatterien enthalten möglicherweise Schadstoffe, die Umwelt und Gesundheit schaden können. Bitte geben Sie die Batterien/Akkus im Handel oder an den Recyclinghöfen der Kommunen ab. Die Rückgabe ist unentgeltlich und gesetzlich vorgeschrieben. Bitte werfen Sie nur entladene Batterien in die aufgestellten Behälter und kleben Sie bei Lithium-Batterien die Pole ab.
 
Alle Batterien und Akkus werden wieder verwertet. So lassen sich wertvolle Rohstoffe wie Eisen, Zink oder Nickel wieder gewinnen. Batterierecycling ist die leichteste Umweltschutzübung der Welt.
Vielen Dank fürs Mitmachen.
Die Mülltonne bedeutet: Batterien und Akkus dürfen nicht in den Hausmüll.

Die Zeichen unter den Mülltonnen stehen für:
Pb = Batterie enthält mehr als 0,004 Masseprozent Blei
Cd = Batterie enthält mehr als 0,002 Masseprozent Cadmium
Hg = Batterie enthält mehr als 0,0005 Masseprozent Quecksilber.

Stand 1.12.2009

Es gilt ausserdem:

Haftungsbeschränkung: Mit Urteil vom 12. Mai 1998 hat das Landgericht Hamburg entschieden, daß man durch die Ausbringung eines Links die Inhalte der gelinkten Seite ggf. mit zu verantworten hat. Dies kann - so das LG - nur dadurch verhindert werden, daß man sich ausdrücklich von diesen Inhalten distanziert. Wir haben auf unsere Homepage Links zu anderen Seiten im Internet gelegt. Für all diese Links gilt: Wir möchten ausdrücklich betonen, daß wir keinerlei Einfluß auf die Gestaltung und die Inhalte der gelinkten Seiten haben. Deshalb distanzieren wir uns hiermit ausdrücklich von allen Inhalten aller gelinkten Seiten auf unserer Homepage und machen uns ihre Inhalte nicht zu Eigen. Diese Erklärung gilt für alle auf unserer Homepage ausgebrachten Links und für alle Inhalte der Seiten.

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Bitte senden Sie uns diesbezüglich immer eine kurze Email. DANKE!
Gerne dürfen Sie hierfür unseren Banner (468x60) einblenden.
Den Banner bitte nicht kopieren, sondern die Verknüpfung für die Grafik auf
http://www.KlimaLex.de/banner/KlimaLex.gif legen.
 
http://www.KlimaLex.de
Klimalex Ihr Fachversand fuer Honeywell Luftbefeuchter, Luftreiniger, Luftentfeuchter Heizluefter und Heizungsthermostate

 

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Wir beliefern nur Endkunden in haushaltsüblichen Mengen. Firmenkunden bitten wir, bei größeren Abnahmemengen, sich vor der Bestellung mit KlimaLex in Verbindung zu setzen.
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Stand vom 15.04.2010
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